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   BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95   

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https://dejure.org/1997,2944
BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95 (https://dejure.org/1997,2944)
BSG, Entscheidung vom 09.04.1997 - 9 RV 23/95 (https://dejure.org/1997,2944)
BSG, Entscheidung vom 09. April 1997 - 9 RV 23/95 (https://dejure.org/1997,2944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Computer - Gebrauchsgegenstand des tägliches Leben - Öffentlichkeitsarbeit - Nichtberuflich - Wirtschaftlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstattung mit Personal Computer im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Versorgung mit Hilfsmitteln - Personal Computer - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens - Kostenersatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95
    Ein PC (Personal Computer) ist ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens (Anschluß an BSG vom 23.8.1995 - 3 RK 7/95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).

    Er schließt sich insoweit den zum Krankenversicherungsrecht ergangenen Entscheidungen des 3. Senats des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 auf S 70 f; vgl auch das - noch - unveröffentlichte Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 9/96 -) an, wonach ein PC ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist.

  • BSG, 06.06.1961 - 3 RK 36/58
    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95
    Zwar ist bei der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 des Sozialgerichtsgesetzes ) die vorherige Durchführung eines Verwaltungsverfahrens Prozeßvoraussetzung (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, RdNr 38; BSGE 14, 229, 230).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 9/96

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - Ausstattung eines Schülers mit

    Auszug aus BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95
    Er schließt sich insoweit den zum Krankenversicherungsrecht ergangenen Entscheidungen des 3. Senats des Bundessozialgerichts (Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 auf S 70 f; vgl auch das - noch - unveröffentlichte Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 RK 9/96 -) an, wonach ein PC ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist.
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

    In solchen Fällen wandelt sich ein ursprünglich bestehender Leistungsanspruch in einen Erstattungsanspruch, ohne dass es einer erneuten Verwaltungsentscheidung bedarf (vgl BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 2 S 7).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 RK 4/96

    Kostenerstattung bei vom Gerätehersteller in Rechnung gestellter ärztlicher

    Die Ablehnung der Sachleistung umfaßt die Ablehnung der Einstandspflicht für die Kosten, wenn sich der Versicherte die Leistung nach der Ablehnung selbst beschafft (so auch BSG vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86; BSGE 73, 271, 273 ff.; BSGE 77, 102, 106 f.) ist auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG 05.11.1997 - 9 RV 10/96 - SozR 3- 3100 § 18 Nr. 4; BSGE vom 09.04.1997- 9 RV 23/95 - SozR 3 - 3100 § 11 Nr. 2).
  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96

    Lesesprechgerät für einen einem Kriegsblinden

    Die genannten Vorschriften (§ 18 Abs. 1 und § 17a Abs. 2 OrthV) sind daher ermächtigungskonform in der Weise auszulegen, daß der vom Verordnungsgeber darin vorausgesetzte gesteigerte Behandlungsbedarf nur insoweit gilt, wie der Verordnungsgeber in der OrthV die Leistung von Hilfsmitteln vorsieht, die nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu leisten wären, etwa weil sie Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind (vgl dazu Urteil des Senats vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96

    Anspruch eines Beschädigten auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte

    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 zum alten Recht; BSGE 73, 271, 273 ff = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSGE 77, 102, 106 f = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; Schulin in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1 Krankenversicherungsrecht, § 6 RdNrn 133 ff zum neuen Recht) ist auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu Urteil des Senats vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und Verwaltungsvorschrift zum BVG, § 18 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VS 3520/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Hilfsmittelversorgung - Erstattung der Kosten für

    Im Rahmen dieser Fallgruppe bejaht die Rechtsprechung unvermeidbare Umstände im Sinne von § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG zunächst immer dann, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 5. November 1997, a.a.O.) oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, juris, Rz. 14).
  • LSG Hessen, 02.08.2022 - L 1 VE 29/21

    Soziales Entschädigungsrecht

    Im Rahmen dieser Fallgruppe bejaht die Rechtsprechung unvermeidbare Umstände im Sinne von § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG zunächst immer dann, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 23/95, juris, Rn. 14 mwN).
  • LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 V 5/01

    Erstattung der Kosten für die Instandsetzung einer Unterschenkelprothese

    Im Versorgungsrecht ist der Anspruch auf Kostenerstattung auch zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 09. April 1997, Az: 9 RV 23/95; Urteil vom 05. November 1997, Az: 9 RV 10/96 = SozR 3-3100 § 18 Nr. 4).
  • SG Kassel, 07.09.2021 - S 13 VE 19/16
    Im Rahmen dieser Fallgruppe bejaht die Rechtsprechung unvermeidbare Umstände im Sinne von § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG zunächst immer dann, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 23/95, juris, Rn. 14 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 6 VS 676/17
    Im Rahmen dieser Fallgruppe bejaht die Rechtsprechung unvermeidbare Umstände im Sinne von § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG zunächst immer dann, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 5. November 1997, a.a.O.) oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, juris, Rz. 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2011 - L 10 VG 3/08
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